Holzwerkstoffe
Holz, nicht maßhaltig:
Bei neuem Holz Harzaustritte, Harzgallen und Fette entfernen. Vergraute UV-verwitterte Holzschichten bis zum gesunden Holz abschleifen. Die max. Holzfeuchte darf bei Laubhölzern 12 % und bei Nadelhölzern 15 % nicht übersteigen. Im Außenbereich ist ein Grundanstrich mit einem Holz-Imprägniergrund gegen holzzerstörende bzw. holzverfärbende Pilze auszuführen. Bei Hölzern mit verfärbenden Inhaltsstoffen ist ein Anstrich mit einem Isoliergrund erforderlich. Holz und Holzwerkstoffe müssen von der Art für den gewünschten Einsatzbereich zugelassen sein.
Im Zweifelsfall bei dem Hersteller der Holzprodukte nachfragen. BFS-Merkblatt Nr. 18 beachten.
Salzausblühungen:
Nicht mit wasserverdünnbaren Tiefgrund grundieren. Salzausblühungen trocken durch abbürsten entfernen. Grundanstrich mit lösemittelhaltigen Tiefgrund ausführen.
Bitte beachten:
Beim Beschichten von Flächen mit Salzausblühungen kann keine dauerhafte Garantie bzw. Unterbindung gewährt werden.